Schulfreie Tage

10.05.2024

Termine

12.04.2024 ab 17 Uhr Mitgliederversammlung des Fördervereins in der Aula

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Beteiligten im Schulbetrieb. 

In Kraft seit 26. August 2013

 

  1. Wir verstehen unter einem respektvollen Miteinander rücksichtsvolles Verhalten, gegenseitige Hilfe und höfliche Umgangsformen, deshalb schließen wir Mobbing und Gewalt aus.

  2. Wir sehen es als unsere Pflicht an, aktiv auf Ordnung, Sauberkeit und pfleglichen Umgang mit dem Inventar und den Lehr- und Lernmitteln im gesamten Schulkomplex zu achten.

  3. Jeder ist verpflichtet, sich über wichtige Schulangelegenheiten und Termine zu informieren.

  4. Die Fenster bleiben in den Pausen und Freistunden gekippt oder verschlossen.

  5. Die Verbreitung von Publikationen jeglicher Art bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

  6. Während des gesamten Schulablaufes sind Nikotin, Alkohol und Drogen strengstens untersagt.

  7. Damit der Unterricht pünktlich beginnen und enden kann, befinden sich alle zum Vorklingeln mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien an ihrem Platz.

  8. Ist der Lehrer 10 Minuten nach dem Stundenklingeln nicht anwesend, meldet dies ein Verantwortlicher der Schulleitung.

  9. Alle haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht und die Pflicht, durch diszipliniertes Verhalten dazu beizutragen.

  10. Handys/elektronische Geräte sind vor Stundenbeginn stumm- oder ausgeschaltet, werden in der Schultasche aufbewahrt und nur in Absprache mit dem Lehrer verwendet.

  11. Bei Verstößen kann der Lehrer das Gerät einziehen, die Abholung erfolgt in der Regel am Ende des Schultages durch den Schüler im Sekretariat.

  12. Essen und Trinken sind generell nur in den Pausen gestattet. In Ausnahmefällen ist das Trinken aus verschließbaren Flaschen im Unterricht erlaubt.

  13. Die Mittagesseneinnahme ist nur im Speisesaal oder in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

  14. Mäntel, Jacken, Kopfbedeckungen und Helme sind in der Garderobe und in den Schließfächern aufzubewahren. Garderoben sind keine Aufenthaltsräume. Die Schule übernimmt für Geld und Wertgegenstände keine Haftung.

  15. Für den Schulbereich gelten die Gesetze und Verordnungen des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland.

  16. Für spezielle Räume bzw. Lehr- und Lernmittel gelten besondere Nutzungsordnungen.

  17. Zur Durchsetzung der Normen der Hausordnung dient ein schulinterner Maßnahmekatalog.

 

Jeder übernimmt für sein Handeln die Verantwortung.